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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Haus Panoramablick“


Vermieter:
Kerstin und Oliver Schiffer, Alte Emser Str. 20, Koblenz

§ 1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Vermieter. Die Leistungen der Vermieter erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken sind untersagt. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage oder das Kontaktformular ein oder richten Sie bitte schriftlich an info@ferienhausinkoblenz.de. Mit Absenden der Buchungsanfrage geben Sie ein Angebot zum Abschluss des Mietvertrages ab. Können wir Ihnen das Ferienhaus in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung bezüglich der Buchung des Ferienhauses sowie die Rechnung ausschließlich per E-Mail (Buchungsunterlagen). Mit Zugang der Buchungsunterlagen wird Ihr Vertragsangebot durch die Vermieter angenommen und der Mietvertrag erhält seine Gültigkeit.

§ 3 Bezahlung
Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen
nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird
30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Erhalt der Buchungsunterlagen. Die Kaution in Höhe von 250€ wird mit Zahlung des Restbetrages fällig. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so können die Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Sollte nach Ablauf der Zahlungsfristen eine Aufforderung der Vermieter zur sofortigen Zahlung nicht nachgekommen werden, so gilt dies als Rücktritt vom Vertrag (mit den in § 5 dargestellten Folgen) und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Die Stromkosten werden nach Verbrauch abgerechnet und mit der entrichteten Kaution verrechnet. Der Preis pro kWh beträgt derzeit 0,45€.

§ 4 Anreise / Abreise
Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20.00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht um 15.00 Uhr bezugsfertig ist. Die Abreise muss am Abreisetag bis
spätestens 10.00 Uhr morgens erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten
hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere Anreisezeiten können mit den Vermietern individuell vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an die Vermieter als gekündigt. Die Vermieter oder deren Vertreter können dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Bei Anreise bitten wir um Nachweis Ihrer Identität mithilfe eines gültigen Lichtbildausweises.

§ 5 Reiserücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Reiserücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns
entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch die Vermieter bis zum 121. Tag vor
Mietbeginn keine Entschädigung
• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
• vom 60. Tag bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
• vom 29. Tag bis zum 14. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als vierzehn Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Zugangsdatum Ihrer Rücktrittserklärung. Bereits eingezahlte Beträge
werden verrechnet.
Zu Ihrer Sicherheit wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

§ 6 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei den Vermietern anzuzeigen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und/ oder dessen Inventar, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden, den Elektrogeräten oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei den Vermietern gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei den Vermietern eingehen, sind ebenfalls vom Schadensersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Das Inventar des Ferienhauses ist für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern, der Kühlschrank muss leer hinterlassen werden. Das Ferienhaus muss demzufolge aufgeräumt und besenrein übergeben werden. Sollte die Müllbeseitigung der Mieter nicht entsprechend dieser AGB erfolgen, so werden hierfür entstehende Aufwendungen den Mietern in Rechnung gestellt.

§ 7 Nicht erlaubt
Die Mitnahme von Haustieren jeglicher Art ist nicht gestattet. Auch auf Anfrage werden keine Ausnahmen gestattet.
Das Rauchen ist in sämtlichen Räumlichkeiten untersagt.

§ 8 Aufenthalt
Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Bei Missachtung hat der Vermieter das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Bei Verstößen gegen die AGB oder gegen die im Haus ausliegende Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

Wir weisen höflichst darauf hin, dass unsere Betten lediglich bis zu einem Gewicht von:

  • 180 kg bei der Bettengröße 1,40m x 2,00m
  • 140 kg bei den Betten mit den Größen 0,90m x 2,00m und 1,00m und 2,00m

belastbar sind.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie falls andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

§ 10 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

§ 11 Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Die Vermieter sind aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

§ 12 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

§ 12.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

§ 12.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§ 12.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 12.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere dazu angehalten:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; 
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen;
dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

§ 13 Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die
100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der
Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig
sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame
Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem
Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.